vom 01.01.2006
1. Allgemeines
Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
Schriftform. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten
nur, wenn sie vom Lieferanten ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
2. Auftragsbestätigung ? Umfang der Lieferungen und Leistungen
Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen des Lieferanten ist die Auftragsbestätigung massgebend. Der Inhalt
der Auftragsbestätigung gilt vom Kunden als anerkannt, wenn er nicht binnen fünf Arbeitstagen nach ihrem Empfang
schriftlich reagiert. Der Lieferant ist berechtigt, Verbesserungsänderungen in der Ausführung (Mass, Konstruktion, Far-
be) vorzunehmen, welche von der Auftragsbestätigung abweichen. Alle Leistungen, die über die in der Auftragsbestäti-
gung enthaltenen hinausgehen, werden vom Lieferanten gesondert in Rechnung gestellt.
3. Lieferfrist
Der auf der Bestätigung angegebene Liefertermin wird vom Lieferanten nach Möglichkeit eingehalten. Bei Lieferver-
zögerung bis zu drei Wochen ist der Kunde nicht berechtigt, die Bestellung zu annullieren. Schadenersatzansprüche
sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung nach Klärung aller
Detaile. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert bei Ereignissen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat.
4. Lieferung und Montage
Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung franko Domizil. Bei Zustellungen über den Postweg werden die
Verpackungs- und Versandkosten nach Aufwand berechnet.
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr von Verlust oder Beschädigung der Waren geht mit dem Eintreffen und Übergabe der Ware am Lieferort auf
den Kunden über. Der Transport der Waren erfolgt stets auf Risiko und Gefahr des Kunden.
6. Kauf auf Abruf
Die Abruffrist beträgt mangels anderer Vereinbarung höchstens vier Monate. Sollte bis dahin der Abruf nicht erfolgen, so
gerät der Kunde in Annahmeverzug und der Lieferant ist berechtigt, Rechnung zu stellen.
7. Bemusterung und Materialprüfung
Die Kosten der Bemusterung und Materialprüfung trägt der Kunde. Im Falle der Auftragserteilung werden diese zurück-
erstattet. Geringfügige Materialbedingte Abweichungen zu Mustern oder Schaustücken bleiben vorbehalten.
8. Preise
Alle Einheitspreise verstehen sich exkl. MWST. Der Lieferant behält sich eine Preisanpassung vor, falls zwischen dem
Zeitpunkt des Angebots und der vertragsmässigen Erfüllung die Lohnansätze oder die Materialpreise sich wesentlich
ändern.
9. Zahlungsbedingungen
Bei einer Auftragssumme bis sFr. 50'000.00 wird die Zahlung innert 30 Tagen nach Rechnungsausstellung fällig.
Bei einer Auftragssumme ab sFr. 50'000.00 wird die Zahlung wie folgt fällig.
- 1/3 Anzahlung bei Auftragserteilung
- 1/3 bei Anlieferung
- 1/3 innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung
Bei Bestellungen unter sFr. 100.00 wird ein Kleinmengenzuschlag von sFr. 20.00 verrechnet.
Bei Erstaufträgen behält sich der Lieferant eine Vorauszahlung vor. Die teilweise oder ganze Zurückhaltung von
Zahlungen durch den Kunden wegen Mängel sowie die Verrechnung mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen.
10. Verzug
Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung im Rückstand, so gerät er ohne Mahnung in Verzug und schuldet dem
Lieferanten ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in der Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizer-
ischen Nationalbank. Im Verzugsfalle werden sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig. Alle infolge Ver-
zuges anfallenden Spesen, z.B. eines Inkassobüros, werden separat in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu
bezahlen.
11. Abnahme der Ware
Der Lieferant ist zu Teillieferung berechtigt. Gelieferte Ware sind, auch wenn sie Mängel aufweisen, vom Kunden un-
beschadet seiner Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen. Verweigert oder verhindert der Kunde die Abnahme, so
haftet er für die dadurch entstehenden Mehrkosten.
12. Storno
Eine Stornierung des Auftrages auf Kundenwunsch kann nur im Einvernehmen mit dem Lieferanten erfolgen. Bei Stor-
nierung ist der Kunde zur Bezahlung einer Stornogebühr von 30% der Auftragssumme verpflichtet. Sonderanfertigung-
en können nicht storniert werden.
13. Gewährleistung / Garantie
Reklamationen offener Mängel sind dem Lieferanten binnen acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.
Bei Transportschäden oder Montageschäden hat der Kunde unverzüglich bei Übernahme der Waren eine offizielle
Schadensfeststellung vom Transporteur oder Monteur zu veranlassen. Bei berechtigten Beanstandungen wird der
Lieferant die Mängel nach Möglichkeit beheben oder die schadhaften Teile nötigenfalls ersetzen. Für versteckte
Mängel, die auf Material- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind, bestehen diese Ansprüche während zwei
Jahren nach Lieferung. Bei einzelnen Produkten gelten die Garantieleistungen der jeweiligen Hersteller. Weitergehen-
de Gewährleistungsrechte des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlos-
sen. Keine Gewährleistung besteht für den natürlichen Verschleiss sowie für Schäden, die durch unsachgemässe Be-
handlung oder fehlerhafte Benutzung durch den Kunden oder durch Dritte hervorgerufen werden.
14. Haftung
Der Lieferant haftet gegenüber dem Kunden nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
15. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages im Eigentum des Lieferanten. Der
Kunde ermächtigt den Lieferanten, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Eine
Weiterveräusserung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist nur mit Zustimmung des Lieferanten zulässig.
Der Kunde tritt die ihm hieraus erworbenen Forderungen gegen seine Arbeitnehmer sicherungshalber dem Lieferanten
ab und erklärt sein Einverständnis, dass der Lieferant gegebenenfalls den Schuldner des Kunden von der Abtretung
verständigt.
16.Datenschutz
Mohn AG versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des
Schweizerischen Datenschutzgesetzes und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten. Die anlässlich der Bestell-
abwicklung anfallenden Kundendaten werden lediglich für die Auftragsabwicklung der Firma Mohn AG genutzt. Eine
Weitergabe an dritte Partnerunternehmen erfolgt nur soweit zur ordnungsgemässen Leistungserbringung (Bestellab-
Wicklung) unbedingt erforderlich. Der Kunde erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden.
17. Gewerbliche Schutzrechte
Die dem Kunden überlassenen Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Pläne usw. sind geistiges Eigentum des
Lieferanten. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verträge, die aufgrund diese AGB geschlossen werden,
unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich
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